Schulpsychologie |
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Fokus meiner Arbeit liegt darauf, das Erreichen des individuellen Potentials eines Lernenden zu ermöglichen. Dabei werden Hilfestellungen gegeben, um geeignete Bedingungen zu schaffen oder aber hemmende Barrieren zu beseitigen, damit dies gelingt. |
Nicole Bömeke Dipl.-Psych. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) |
Mitwirken bei der Analyse und Erklärung von Verhalten und Erleben Erarbeitung von Bewertungs- und Handlungsalternativen bei schwierigen Entwicklungen Unterstützung beim Erwerb notwendiger Selbst-, Sozial- oder Methoden-Kompetenzen |
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Anmeldung |
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Schüler/-innen |
Direkter Kontakt im Krisenfall jederzeit und ohne Anmeldung Bei nicht dringenden Anliegen per E-Mail-Anfrage |
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Eltern |
Direkte Anmeldung bei per E-Mail unter Nennung von: Name/Klasse /Hauptanliegen | ||
Lehrkräfte initiieren in Absprache mit den Eltern den Erstkontakt | |||
Terminvergabe per E-Mail an beide Eltern, falls möglich | |||
Lehr-kräfte |
Direkter Kontakt im Krisenfall jederzeit und ohne Anmeldung | ||
Bei nicht dringenden Anliegen per E-Mail-Anfrage/mündliche Absprache | |||
Erstkontakt |
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1.Schilderung des Anliegens 2. Anamnese 3.vorläufige Problemanalyse 4.Vereinbarungen zu ersten Maßnahmen/Zielen |
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Zentrale Zuständigkeiten |
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Auskunfts- und Beratungsstelle, die psychologische Expertise bei Lern-, Bildungs-, und pädagogischen Fragen der Schulgemeinschaft zur Verfügung stellt. Nebst Schulberatung im Sinne einer Unterstützung bei der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages werden folgende Individualberatungen angeboten:
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Arbeitsweise |
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Als Schulpsychologin unterliege ich grundsätzlich den berufsethischen Verpflichtungen des Berufsstandes der Dipl.-Psychologinnen und Dipl.-Psychologen, den fachbezogenen Datenschutzverordnungen und der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Um allerdings im Sinne des Schülers/der Schülerin Lösungsvorschläge und Fördermaβnahmen im konkreten schulischen Alltag zielführend umsetzen zu können, ist es fast immer unabdingbar, Diagnostikergebnisse oder besondere Lebensumstände den Beteiligten mitzuteilen. Dies erfolgt dann aber ausschließlich mit einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindungserklärung der Eltern. Wird die Kooperation seitens der Eltern verweigert, oder handelt es sich um ein ausschließliches Elternanliegen, geht die schulpsychologische Unterstützung nicht über das Erstgespräch hinaus. Dann besteht kein Anspruch auf eine weiterführende Beratung oder schulpsychologische Testung. |