Gemäß der bis dato geltenden Verordnungen genießen die aus dem nichtarabischsprachigen Ausland rückkehrenden ägyptischen Schüler die Vorteile des Befreiungssystems. Im ersten Schuljahr nach der Rückkehr nach Ägypten ist der Schüler von der Bewertung in den Nationalfächern befreit. Im Folgejahr wird die erforderliche Leistung für Rückkehrer auf 15% und im dritten Jahr auf 25% des Klassenziels reduziert. Zur Einsicht des Gesetzestextes verweisen wir auf Artikel 35 des Ministerialerlasses Nr. 284 vom 26.06.2014.