Einschulungsverfahren

Alle Kinder, welche bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können nach Feststellung der Schulfähigkeit eingeschult werden. Kinder, die nicht den DEO Kairo Kindergarten besucht haben, können nur dann aufgenommen werden, wenn Plätze frei sind. In solchen Fällen wird die Schulfähigkeit u. a. auf der Grundlage des Entwicklungsberichtes des abgebenden Kindergartens und eines an der DEO Kairo durchgeführten Schuleignungstests ermittelt. Dieses Verfahren wird auf Antrag der Eltern auch für Kinder angewandt, welche nach dem 01. September das 6. Lebensjahr vollenden. Über die endgültige Aufnahme eines Kindes entscheidet letztendlich die Schulleitung.

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