Aufgaben und Stellung des Personalbeirats
Im Vordergrund allen Wirkens des Personalbeirats steht die Pflege des menschlichen Einvernehmens an der Schule, dessen Erhaltung und gegebenfalls Besserung der Personalbeirat verantwortlich mitgestaltet. Dazu gehört auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des nicht-pädagogischen Personals sowie zwischen nicht-pädagogischem Personal, Geschäftsführung und Schulausschuss. Auch in Fragen, die die Rechtsstellung des nicht-pädagogischen Personals betreffen, soll der Personalbeirat gehört werden.