Allgemeine Regelungen
schriftlich | sonstige Leistungen |
Je zwei Klassenarbeiten im Halbjahr. |
– Tests / Leistungskontrollen / Kurzarbeiten
– Hausaufgaben
– Schülervorträge
– Gruppenarbeit
– mündliche Bewertung / sonstige Mitarbeit – einmal pro Halbjahr
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50% | 50% |
Beurteilung der schriftlichen Leistung
- Rein sprachliche Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Ausdruck, Satzbau etc.) werden nicht benotet.
- Bei gravierenden Mängeln, welche sich insbesondere auf das Verständnis bzw. die
- fachliche Richtigkeit des geschriebenen Inhalts auswirken, kann ein Abzug für
- Mängel in der äußeren Form erfolgen.
- Mehrmalige Verstöße gegen die mathematische Form können zu Punktabzug führen.
- Alle Lösungswege müssen lückenlos nachvollziehbar sein.
Kriterien zur Leistungsbewertung der münlichen Mitarbeit
Note | Bewertungskriterien |
15 14 13 |
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12 11 10 |
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9 8 7 |
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6 5 4 |
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3 2 1 |
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0
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